Allgemeine Geschäftsbedingungen der DIAGARD AG
Stand: 1. August 2026
1. Einleitung
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
„AGB“) der DIAGARD AG (nachfolgend „DIAGARD“) regeln das Vertragsverhältnis
zwischen der DIAGARD und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie gelten als
integrierender Bestandteil zu jedem Vertrag und für jeden Folgeauftrag. Als
Kunde gilt jede natürliche und juristische Person, welche Produkte oder
Dienstleistungen von DIAGARD bezieht bzw. mit dieser in einer geschäftlichen
Beziehung steht.
2. Geltungsbereich und Anpassung der AGB
Verbindlichkeit: Durch die Inanspruchnahme der Produkte und
Dienstleistungen erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden AGB einverstanden.
Abweichende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit. Individuelle Nebenabreden,
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags im Einzelfall bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien.
Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Vorbehalten bleibt die Anpassung dieser AGB durch DIAGARD gemäss nachstehendem
Absatz.
Anpassung: DIAGARD kann diese AGB jederzeit anpassen. Die
jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.diagard.ch/agb
publiziert. Eine gedruckte Ausgabe der AGB kann direkt bei DIAGARD bezogen
werden.
Übertragung bei Eigentümerwechsel: Veräussert der Kunde die
Immobilie, kann er die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den Erwerber
übertragen. Die Übertragung wird nur wirksam, wenn sie DIAGARD schriftlich
mitgeteilt wird und der Erwerber die Übernahme des Vertrags schriftlich
bestätigt. Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bleibt der
bisherige Kunde an sämtliche Vertragspflichten gebunden.
Vertragsabschluss: Der Vertrag zwischen DIAGARD und dem
Kunden kommt mit der Bestätigung des Formulars «Bestellung» oder durch
schriftliche Bestätigung des Auftrags durch DIAGARD zustande.
3. Zahlungsbedingungen
Zahlungsfrist und Eigentumsvorbehalt: Die
Zahlungsbedingungen richten sich nach dem zwischen DIAGARD und dem Kunden
vereinbarten Angebot. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb der Zahlungsfrist
sämtliche erbrachten Leistungen der DIAGARD zu bezahlen. Die Produkte bleiben
bis zur vollen Bezahlung Eigentum von DIAGARD. Sind die Kaufgegenstände in der
Wohnung des Kunden von DIAGARD bereits eingebaut worden, verpflichtet sich der
Kunde zur vorbehaltlosen Rückübertragung des Eigentums, falls er mit der Bezahlung
des Kaufpreises in Verzug gerät. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der
Rückübertragung gehen zulasten des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt,
einen Zahlungsrückbehalt vorzunehmen.
Akontozahlung bei Grossaufträgen: Bei Aufträgen über CHF
20’000.- ist nach Auftragserteilung ein Drittel des Auftragswerts als
Akontozahlung fällig. Die Akontozahlung ist innert 10 Tagen ab
Rechnungsstellung zahlbar. DIAGARD ist berechtigt, mit der Ausführung des
Auftrags bis zum Eingang der Akontozahlung zuzuwarten; vereinbarte Termine
verschieben sich entsprechend.
Folgen bei Zahlungsverzug: Erfüllt der Kunde seine
Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht, werden sämtliche
offenen Beträge sofort fällig. DIAGARD ist berechtigt, Lieferungen und
Dienstleistungen auszusetzen und vom Vertrag zurückzutreten.
Mahngebühren und Inkasso: Ab der zweiten Mahnung wird eine
Gebühr von CHF 40.- erhoben. DIAGARD behält sich das Recht vor, bei Verzug das
System ohne Vorankündigung abzuschalten und das Inkasso (und entsprechende
Daten) an Dritte zu übergeben.
4. Stornierung und Vertragsauflösung
Verbindlichkeit der Bestellung: Der Kunde hat das Recht, die
unterzeichnete Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu
widerrufen. Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Aus Beweisgründen wird die
Mitteilung in Textform an info@diagard.ch oder per Einschreiben an DIAGARD AG,
Höslistrasse 15, 8608 Bubikon empfohlen.
Stornierung und nachträgliche Änderung durch den Kunden:
Sollte der Kunde nach Ablauf der Widerrufsfrist eine Stornierung oder
Änderungen am Auftrag wünschen, behält sich DIAGARD das Recht vor, die bereits
angefallenen Produktions- und Vorlaufkosten in Höhe von 35 % des Auftragswerts
in Rechnung zu stellen.
Rücktrittsrecht bei Lieferverzögerungen: Sollte DIAGARD die
vertraglich vereinbarte Leistung nicht fristgerecht erbringen können und tritt
eine Verzögerung ein, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Dieses
Rücktrittsrecht kann jedoch frühestens acht Wochen nach dem vereinbarten
Liefertermin geltend gemacht werden. Der Rücktritt muss schriftlich per
Einschreiben gegenüber DIAGARD erklärt werden.
5. Montage und Service Termine
Terminvereinbarung: Montage- und Servicetermine werden
zwischen DIAGARD und dem Kunden individuell vereinbart. Termine sind
verbindlich.
Verschiebung von Terminen durch den Kunden: Sollte der Kunde
einen vereinbarten Montage- oder Servicetermin nicht einhalten können, ist
DIAGARD spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin schriftlich zu
informieren.
Kosten bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen: Erfolgt
die Benachrichtigung des Kunden weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Termin
oder bleibt der Kunde ohne vorherige Mitteilung dem Termin fern, behält sich
DIAGARD das Recht vor, die für den Termin eingeplante Arbeitszeit sowie
entstandene Anfahrtskosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Wiederholungstermine: Ein neuer Termin für Montage oder
Service wird in Absprache mit dem Kunden festgelegt. DIAGARD ist bemüht,
zeitnah Ersatztermine anzubieten, kann jedoch keine Garantie für bestimmte
Verfügbarkeiten übernehmen. Kosten für den ausgefallenen Termin sind unabhängig
von der Vereinbarung eines neuen Termins zu begleichen.
Lieferumfang: Produktinformationen und
Gewährleistungshinweise: Alle Angaben, die DIAGARD zu Produkten,
Dienstleistungen, Gewährleistungsbestimmungen und Gewährleistungsdauer
veröffentlicht, dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und sind unverbindlich.
Sie stellen keine Zusicherung spezifischer Eigenschaften oder
Verfügbarkeitsgarantien dar. Änderungen und Anpassungen sind jederzeit
vorbehalten.
Verfügbarkeit und Einschränkungen bei der Lieferung: DIAGARD
kann den Lieferumfang ändern oder Lieferungen ganz einstellen, falls ein
Produkt nicht mehr produziert oder durch Drittlieferanten bereitgestellt wird.
6. Reklamationen
Meldung von Mängeln: Der Kunde ist verpflichtet, die
gelieferten Produkte bzw. die Installation unverzüglich nach Erhalt auf
Vollständigkeit und etwaige Mängel zu prüfen. Etwaige Reklamationen
hinsichtlich fehlender oder beschädigter Produkte bzw. der Installation sind
DIAGARD unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen ab
Ablieferungsdatum, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Meldung eines Mangels
oder Schadens nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Produkte als genehmigt.
Form und Inhalt der Reklamation: Die Reklamation muss eine
detaillierte Beschreibung des Mangels oder Schadens beinhalten und
gegebenenfalls durch Fotos oder andere Beweismittel unterstützt werden.
Bearbeitung der Reklamation: DIAGARD wird berechtigte und
fristgerechte Reklamationen nach eigenem Ermessen durch Ersatzlieferung,
Nachbesserung oder Gutschrift (Kaufpreisminderung) abwickeln. Weitere Ansprüche
des Kunden sind ausgeschlossen.
7. Preise
Der Preisbestimmung liegt grundsätzlich unsere jeweils
gültige Preisliste zuzüglich Mehrwertsteuer zugrunde. Bei schriftlichen
Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise
massgebend. Für Aufträge ohne ausdrücklich vereinbarte Festpreise gelten die am
Tag der Lieferung oder Leistungserbringung gültigen Listenpreise von DIAGARD.
8. Garantie
Garantieumfang und Dauer: Die Garantie, für die von DIAGARD
gelieferten Teile beträgt 24 Monate ab Inbetriebnahme und umfasst
ausschliesslich diese Teile. Austausch oder Reparatur führt zur Verlängerung
der ursprünglichen Garantiedauer für das ersetzte Teil; in Bezug auf nicht
ersetzte Teile kommt es nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen
Garantiedauer.
Leistungen im Garantiefall: Bei berechtigten Beanstandungen
(d.h. im Garantiefall) entscheidet DIAGARD über kostenlosen Ersatz der
schadhaften Teile, Instandstellung des Kaufgegenstandes (Nachbesserung) oder
eine angemessene Kaufpreisminderung. Das Recht auf Wandelung des Kaufvertrages
sowie jegliche Haftung für direkte/indirekte Schäden und (Mangel-)Folgeschäden
wird ausdrücklich wegbedungen.
Ausschluss der Garantie: Gehen Mängel auf die Nichtbeachtung
von Betriebs- und Unterhaltsvorschriften, unsachgemässe Behandlung, mechanische
Gewalt, defekte Batterien (Verschleissteil), Entwendungen oder Kriegsereignisse
jeder Art zurück, entfällt jeder Leistungsanspruch des Kunden. Die Garantie
erlischt, wenn Dritte – nicht von DIAGARD ausdrücklich autorisierte – Eingriffe
oder Veränderungen oder Reparaturen am System vornehmen oder die periodische
und vom Hersteller vorgeschriebene Systemwartung nicht fristgerecht
durchgeführt wird. Mängel bzw. Verzug an Teilen wie Fenster oder Türen, die
nicht von DIAGARD geliefert wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen.
9. Wartung
Regelmässige Wartungspflicht: Für den fehlerlosen Betrieb
der Installation ist spätestens alle 18 Monate eine technische Wartung
notwendig (so die Vorgabe des System-Herstellers). Bei Wartung wird jeweils
u.a. ein Probealarm aktiv ausgelöst, die Software aktualisiert, alle relevanten
Sensoren der gesicherten Fenster und Türen neu kalibriert, Batterien gewechselt
und die jeweils eingesetzte Kommunikationsverbindung für die Übermittlung von
Alarm-, Status- und Systemmeldungen überprüft beziehungsweise erneuert. Werden
diese notwendigen Instandhaltungsarbeiten nicht fristgerecht durchgeführt, ist
die Betriebssicherheit der Anlage nicht mehr gegeben.
Kommunikationsverbindung: Die installierte Notruf- und
Ferndiagnoseeinrichtung benötigt für die Übermittlung von Alarm-, Status- und
Systemmeldungen sowie für die damit verbundenen Kontroll- und Diagnosearbeiten
eine geeignete Kommunikationsverbindung. DIAGARD stellt hierfür die jeweils
eingesetzte technische Kommunikationslösung bereit und betreibt diese, soweit
dies für den ordnungsgemässen Betrieb der Anlage erforderlich ist. Die
Übermittlung kann insbesondere über Mobilfunk (SIM-Karte), Internetverbindungen
oder andere geeignete Technologien erfolgen. Die eingesetzten
Kommunikationsmittel, insbesondere eine allfällige SIM-Karte, bleiben Eigentum
von DIAGARD und dürfen ohne Zustimmung von DIAGARD nicht entfernt, verändert
oder ausser Betrieb gesetzt werden. Verzichtet der Kunde auf die notwendige
Systemwartung oder werden die hierfür erforderlichen Leistungen nicht mehr
bezogen, kann die Kommunikationsverbindung deaktiviert werden. In diesem Fall
ist die elektronische Alarmierung sowie die Übermittlung von Status- und
Systemmeldungen nicht mehr gewährleistet. Erfolgt die Übermittlung über eine
Internetverbindung des Kunden, ist deren Bereitstellung und Betrieb Sache des
Kunden.
Wartungspaket: DIAGARD empfiehlt das “Sorglos
Wartungspaket”, die Verlängerung der Hersteller-Garantie auf Teile und
Arbeitsleistungen umfasst. Die Garantie für Rauchmelder im Rahmen dieses Pakets
ist auf 10 Jahre begrenzt, da diese nach 10 Jahren ausgetauscht werden müssen.
Autorisierung zur Wartung: Die Systemwartung darf
ausschliesslich von DIAGARD oder einem schriftlich von DIAGARD autorisierten
Partner durchgeführt werden.
10. Haftungsausschluss
Allgemeiner Haftungsausschluss: DIAGARD schliesst jegliche
Schadensersatzansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Verkauf, Lieferung,
Montage, Reparatur oder der Unmöglichkeit der Leistung vollständig aus, es sei
denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von DIAGARD bzw.
allfälligen Hilfspersonen, Substituten oder externen Alarmzentralen /
Leitstellen vor. Auch bei Vertragsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss
oder unerlaubten Handlungen ist die Haftung auf solche Fälle beschränkt.
DIAGARD übernimmt keine Haftung für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die
sich aus der Nutzung der Produkte oder durch Fehlfunktionen, Leistungsstörungen
oder Ausfälle jeder Art ergeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz für
Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, entgangenen Gewinn, Auftragsverluste,
Vermögensschäden, Regressansprüche Dritter sowie weitere mittelbare oder
unmittelbare Schäden, die aus dem Betrieb oder der Verwendung der gelieferten
Produkte und Dienstleistungen entstehen könnten. DIAGARD haftet insbesondere
nicht für Schäden, die durch äussere Einflüsse, höhere Gewalt, insbesondere
durch Stromausfälle oder andere technische Störungen sowie durch Verziehen
(Verzug) von Fenstern, Fenstertüren oder Türen verursacht werden. Insbesondere
ist DIAGARD nicht verantwortlich für Schäden, die aufgrund von Internet-,
Netzwerk- oder Kommunikationsausfällen auftreten.
Haftungsausschluss bei Fremdprodukten und nicht
autorisierten Eingriffen: Die Haftung für Schäden, die durch Produkte oder
Teile entstehen, die nicht von DIAGARD geliefert oder installiert wurden, ist
in jedem Fall ausgeschlossen. Ebenso übernimmt DIAGARD keine Haftung für
Schäden, die durch Reparaturen, Wartungen oder Modifikationen von nicht
autorisierten Dritten am System entstehen. Eingriffe oder Veränderungen an
DIAGARD-Produkten, die ohne schriftliche Zustimmung von DIAGARD vorgenommen
werden, führen zum vollständigen Haftungsausschluss.
Haftungsausschluss für Lieferausfall und Verzögerungen:
Jegliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aufgrund eines Lieferausfalls
oder einer Lieferverzögerung – unabhängig von den Ursachen – sind ausdrücklich
ausgeschlossen. DIAGARD übernimmt zudem keine Haftung für (direkte oder
indirekte) Schäden, Folgeschäden oder weitere Ansprüche, die sich aus einem
Lieferausfall oder Lieferverzug ergeben.
Haftungsausschluss betreffend Verfügbarkeit von
Ersatzteilen: DIAGARD haftet nicht für Folgen, die entstehen, wenn für
Reparaturen oder den Betrieb notwendige Ersatzteile vom Hersteller oder von
Drittlieferanten nicht mehr lieferbar sind. In solchen Fällen übernimmt DIAGARD
insbesondere keine Verantwortung für entstandene Schäden oder Folgekosten
aufgrund von Funktionsverlust oder Einschränkungen des Systems.
Haftungsausschluss für den Verlust von Daten und
Informationen: DIAGARD übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten oder
Informationen, die insbesondere durch Fehlfunktionen, Systemstörungen,
technische Defekte oder aufgrund von Wartungs- und Reparaturmassnahmen verloren
gehen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, Daten soweit gesetzlich
zulässig eigenständig zu sichern.
Haftungsausschluss für Internet-, Verbindungs- und
Kommunikationsfehler: DIAGARD übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch
Internet-, Verbindungs- oder Kommunikationsprobleme entstehen, die zu einem
Funktionsverlust oder einer Einschränkung des Systems führen. Dies schliesst
auch eine allfällige Nutzung einer SIM-Karte und eines
Digitalkommunikations-Moduls ein, das für die Übertragung von Notrufen und
Ferndiagnosen verwendet wird.
Verantwortung des Kunden: Lieferungen und Montagen werden
von DIAGARD auf Anweisung und Verantwortung des Kunden durchgeführt. Es ist am
Kunden, zu prüfen, ob der Standort geeignet ist und durch die Arbeiten keine
Folgeschäden verursacht werden können.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist das Domizil des Kunden.
12. Datenschutz
Sämtliche Daten werden vertraulich und entsprechend den
gesetzlichen Datenschutzvorschriften verwendet. Beim Umgang mit diesen Daten
werden angemessene technische und organisatorische Massnahmen getroffen, um die
Daten vor unbefugtem oder widerrechtlichem Zugriff zu schützen. Es gilt die
jeweils geltende Datenschutzvereinbarung gemäss Website
www.diagard.ch/datenschutz
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, berührt dies
die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser AGB nur
teilweise unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Unwirksame
Bestimmungen werden durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt.
14. Gerichtsstand / anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Hinwil, wobei zwingende gesetzliche
Gerichtsstände vorbehalten bleiben. Der Vertrag untersteht Schweizer Recht
unter Ausschluss (i) des UN-Kaufrechts (CISG) sowie (ii) unter Ausschluss
kollisionsrechtlicher Normen.
15. Urheberrechtlicher Hinweis
Die Produkte, Daten und Informationen sind urheberrechtlich
geschützt. Das ausschliessliche Nutzungsrecht gehört der DIAGARD AG. Jegliche
Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung sind nur mit
ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der DIAGARD AG zulässig.