Allgemeine Geschäftsbedingungen der DIAGARD AG

Stand: 1. August 2026

1. Einleitung

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der DIAGARD AG (nachfolgend „DIAGARD“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der DIAGARD und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie gelten als integrierender Bestandteil zu jedem Vertrag und für jeden Folgeauftrag. Als Kunde gilt jede natürliche und juristische Person, welche Produkte oder Dienstleistungen von DIAGARD bezieht bzw. mit dieser in einer geschäftlichen Beziehung steht.

2. Geltungsbereich und Anpassung der AGB

Verbindlichkeit: Durch die Inanspruchnahme der Produkte und Dienstleistungen erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden AGB einverstanden. Abweichende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit. Individuelle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags im Einzelfall bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Parteien. Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel. Vorbehalten bleibt die Anpassung dieser AGB durch DIAGARD gemäss nachstehendem Absatz.

Anpassung: DIAGARD kann diese AGB jederzeit anpassen. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.diagard.ch/agb publiziert. Eine gedruckte Ausgabe der AGB kann direkt bei DIAGARD bezogen werden.

Übertragung bei Eigentümerwechsel: Veräussert der Kunde die Immobilie, kann er die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf den Erwerber übertragen. Die Übertragung wird nur wirksam, wenn sie DIAGARD schriftlich mitgeteilt wird und der Erwerber die Übernahme des Vertrags schriftlich bestätigt. Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bleibt der bisherige Kunde an sämtliche Vertragspflichten gebunden.

Vertragsabschluss: Der Vertrag zwischen DIAGARD und dem Kunden kommt mit der Bestätigung des Formulars «Bestellung» oder durch schriftliche Bestätigung des Auftrags durch DIAGARD zustande.

3. Zahlungsbedingungen

Zahlungsfrist und Eigentumsvorbehalt: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem zwischen DIAGARD und dem Kunden vereinbarten Angebot. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb der Zahlungsfrist sämtliche erbrachten Leistungen der DIAGARD zu bezahlen. Die Produkte bleiben bis zur vollen Bezahlung Eigentum von DIAGARD. Sind die Kaufgegenstände in der Wohnung des Kunden von DIAGARD bereits eingebaut worden, verpflichtet sich der Kunde zur vorbehaltlosen Rückübertragung des Eigentums, falls er mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Rückübertragung gehen zulasten des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Zahlungsrückbehalt vorzunehmen.

Akontozahlung bei Grossaufträgen: Bei Aufträgen über CHF 20’000.- ist nach Auftragserteilung ein Drittel des Auftragswerts als Akontozahlung fällig. Die Akontozahlung ist innert 10 Tagen ab Rechnungsstellung zahlbar. DIAGARD ist berechtigt, mit der Ausführung des Auftrags bis zum Eingang der Akontozahlung zuzuwarten; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

Folgen bei Zahlungsverzug: Erfüllt der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht, werden sämtliche offenen Beträge sofort fällig. DIAGARD ist berechtigt, Lieferungen und Dienstleistungen auszusetzen und vom Vertrag zurückzutreten.

Mahngebühren und Inkasso: Ab der zweiten Mahnung wird eine Gebühr von CHF 40.- erhoben. DIAGARD behält sich das Recht vor, bei Verzug das System ohne Vorankündigung abzuschalten und das Inkasso (und entsprechende Daten) an Dritte zu übergeben.

4. Stornierung und Vertragsauflösung

Verbindlichkeit der Bestellung: Der Kunde hat das Recht, die unterzeichnete Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss zu widerrufen. Der Widerruf ist an keine Form gebunden. Aus Beweisgründen wird die Mitteilung in Textform an info@diagard.ch oder per Einschreiben an DIAGARD AG, Höslistrasse 15, 8608 Bubikon empfohlen.

Stornierung und nachträgliche Änderung durch den Kunden: Sollte der Kunde nach Ablauf der Widerrufsfrist eine Stornierung oder Änderungen am Auftrag wünschen, behält sich DIAGARD das Recht vor, die bereits angefallenen Produktions- und Vorlaufkosten in Höhe von 35 % des Auftragswerts in Rechnung zu stellen.

Rücktrittsrecht bei Lieferverzögerungen: Sollte DIAGARD die vertraglich vereinbarte Leistung nicht fristgerecht erbringen können und tritt eine Verzögerung ein, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Dieses Rücktrittsrecht kann jedoch frühestens acht Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin geltend gemacht werden. Der Rücktritt muss schriftlich per Einschreiben gegenüber DIAGARD erklärt werden.

5. Montage und Service Termine

Terminvereinbarung: Montage- und Servicetermine werden zwischen DIAGARD und dem Kunden individuell vereinbart. Termine sind verbindlich.

Verschiebung von Terminen durch den Kunden: Sollte der Kunde einen vereinbarten Montage- oder Servicetermin nicht einhalten können, ist DIAGARD spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin schriftlich zu informieren.

Kosten bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen: Erfolgt die Benachrichtigung des Kunden weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Termin oder bleibt der Kunde ohne vorherige Mitteilung dem Termin fern, behält sich DIAGARD das Recht vor, die für den Termin eingeplante Arbeitszeit sowie entstandene Anfahrtskosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Wiederholungstermine: Ein neuer Termin für Montage oder Service wird in Absprache mit dem Kunden festgelegt. DIAGARD ist bemüht, zeitnah Ersatztermine anzubieten, kann jedoch keine Garantie für bestimmte Verfügbarkeiten übernehmen. Kosten für den ausgefallenen Termin sind unabhängig von der Vereinbarung eines neuen Termins zu begleichen.

Lieferumfang: Produktinformationen und Gewährleistungshinweise: Alle Angaben, die DIAGARD zu Produkten, Dienstleistungen, Gewährleistungsbestimmungen und Gewährleistungsdauer veröffentlicht, dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und sind unverbindlich. Sie stellen keine Zusicherung spezifischer Eigenschaften oder Verfügbarkeitsgarantien dar. Änderungen und Anpassungen sind jederzeit vorbehalten.

Verfügbarkeit und Einschränkungen bei der Lieferung: DIAGARD kann den Lieferumfang ändern oder Lieferungen ganz einstellen, falls ein Produkt nicht mehr produziert oder durch Drittlieferanten bereitgestellt wird.

6. Reklamationen

Meldung von Mängeln: Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte bzw. die Installation unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu prüfen. Etwaige Reklamationen hinsichtlich fehlender oder beschädigter Produkte bzw. der Installation sind DIAGARD unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen ab Ablieferungsdatum, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Meldung eines Mangels oder Schadens nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Produkte als genehmigt.

Form und Inhalt der Reklamation: Die Reklamation muss eine detaillierte Beschreibung des Mangels oder Schadens beinhalten und gegebenenfalls durch Fotos oder andere Beweismittel unterstützt werden.

Bearbeitung der Reklamation: DIAGARD wird berechtigte und fristgerechte Reklamationen nach eigenem Ermessen durch Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Gutschrift (Kaufpreisminderung) abwickeln. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

7. Preise

Der Preisbestimmung liegt grundsätzlich unsere jeweils gültige Preisliste zuzüglich Mehrwertsteuer zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise massgebend. Für Aufträge ohne ausdrücklich vereinbarte Festpreise gelten die am Tag der Lieferung oder Leistungserbringung gültigen Listenpreise von DIAGARD.

8. Garantie

Garantieumfang und Dauer: Die Garantie, für die von DIAGARD gelieferten Teile beträgt 24 Monate ab Inbetriebnahme und umfasst ausschliesslich diese Teile. Austausch oder Reparatur führt zur Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer für das ersetzte Teil; in Bezug auf nicht ersetzte Teile kommt es nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer.

Leistungen im Garantiefall: Bei berechtigten Beanstandungen (d.h. im Garantiefall) entscheidet DIAGARD über kostenlosen Ersatz der schadhaften Teile, Instandstellung des Kaufgegenstandes (Nachbesserung) oder eine angemessene Kaufpreisminderung. Das Recht auf Wandelung des Kaufvertrages sowie jegliche Haftung für direkte/indirekte Schäden und (Mangel-)Folgeschäden wird ausdrücklich wegbedungen.

Ausschluss der Garantie: Gehen Mängel auf die Nichtbeachtung von Betriebs- und Unterhaltsvorschriften, unsachgemässe Behandlung, mechanische Gewalt, defekte Batterien (Verschleissteil), Entwendungen oder Kriegsereignisse jeder Art zurück, entfällt jeder Leistungsanspruch des Kunden. Die Garantie erlischt, wenn Dritte – nicht von DIAGARD ausdrücklich autorisierte – Eingriffe oder Veränderungen oder Reparaturen am System vornehmen oder die periodische und vom Hersteller vorgeschriebene Systemwartung nicht fristgerecht durchgeführt wird. Mängel bzw. Verzug an Teilen wie Fenster oder Türen, die nicht von DIAGARD geliefert wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen.

9. Wartung

Regelmässige Wartungspflicht: Für den fehlerlosen Betrieb der Installation ist spätestens alle 18 Monate eine technische Wartung notwendig (so die Vorgabe des System-Herstellers). Bei Wartung wird jeweils u.a. ein Probealarm aktiv ausgelöst, die Software aktualisiert, alle relevanten Sensoren der gesicherten Fenster und Türen neu kalibriert, Batterien gewechselt und die jeweils eingesetzte Kommunikationsverbindung für die Übermittlung von Alarm-, Status- und Systemmeldungen überprüft beziehungsweise erneuert. Werden diese notwendigen Instandhaltungsarbeiten nicht fristgerecht durchgeführt, ist die Betriebssicherheit der Anlage nicht mehr gegeben.

Kommunikationsverbindung: Die installierte Notruf- und Ferndiagnoseeinrichtung benötigt für die Übermittlung von Alarm-, Status- und Systemmeldungen sowie für die damit verbundenen Kontroll- und Diagnosearbeiten eine geeignete Kommunikationsverbindung. DIAGARD stellt hierfür die jeweils eingesetzte technische Kommunikationslösung bereit und betreibt diese, soweit dies für den ordnungsgemässen Betrieb der Anlage erforderlich ist. Die Übermittlung kann insbesondere über Mobilfunk (SIM-Karte), Internetverbindungen oder andere geeignete Technologien erfolgen. Die eingesetzten Kommunikationsmittel, insbesondere eine allfällige SIM-Karte, bleiben Eigentum von DIAGARD und dürfen ohne Zustimmung von DIAGARD nicht entfernt, verändert oder ausser Betrieb gesetzt werden. Verzichtet der Kunde auf die notwendige Systemwartung oder werden die hierfür erforderlichen Leistungen nicht mehr bezogen, kann die Kommunikationsverbindung deaktiviert werden. In diesem Fall ist die elektronische Alarmierung sowie die Übermittlung von Status- und Systemmeldungen nicht mehr gewährleistet. Erfolgt die Übermittlung über eine Internetverbindung des Kunden, ist deren Bereitstellung und Betrieb Sache des Kunden.

Wartungspaket: DIAGARD empfiehlt das “Sorglos Wartungspaket”, die Verlängerung der Hersteller-Garantie auf Teile und Arbeitsleistungen umfasst. Die Garantie für Rauchmelder im Rahmen dieses Pakets ist auf 10 Jahre begrenzt, da diese nach 10 Jahren ausgetauscht werden müssen.

Autorisierung zur Wartung: Die Systemwartung darf ausschliesslich von DIAGARD oder einem schriftlich von DIAGARD autorisierten Partner durchgeführt werden.

10. Haftungsausschluss

Allgemeiner Haftungsausschluss: DIAGARD schliesst jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Verkauf, Lieferung, Montage, Reparatur oder der Unmöglichkeit der Leistung vollständig aus, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von DIAGARD bzw. allfälligen Hilfspersonen, Substituten oder externen Alarmzentralen / Leitstellen vor. Auch bei Vertragsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubten Handlungen ist die Haftung auf solche Fälle beschränkt. DIAGARD übernimmt keine Haftung für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der Produkte oder durch Fehlfunktionen, Leistungsstörungen oder Ausfälle jeder Art ergeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz für Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, entgangenen Gewinn, Auftragsverluste, Vermögensschäden, Regressansprüche Dritter sowie weitere mittelbare oder unmittelbare Schäden, die aus dem Betrieb oder der Verwendung der gelieferten Produkte und Dienstleistungen entstehen könnten. DIAGARD haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch äussere Einflüsse, höhere Gewalt, insbesondere durch Stromausfälle oder andere technische Störungen sowie durch Verziehen (Verzug) von Fenstern, Fenstertüren oder Türen verursacht werden. Insbesondere ist DIAGARD nicht verantwortlich für Schäden, die aufgrund von Internet-, Netzwerk- oder Kommunikationsausfällen auftreten.

Haftungsausschluss bei Fremdprodukten und nicht autorisierten Eingriffen: Die Haftung für Schäden, die durch Produkte oder Teile entstehen, die nicht von DIAGARD geliefert oder installiert wurden, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Ebenso übernimmt DIAGARD keine Haftung für Schäden, die durch Reparaturen, Wartungen oder Modifikationen von nicht autorisierten Dritten am System entstehen. Eingriffe oder Veränderungen an DIAGARD-Produkten, die ohne schriftliche Zustimmung von DIAGARD vorgenommen werden, führen zum vollständigen Haftungsausschluss.

Haftungsausschluss für Lieferausfall und Verzögerungen: Jegliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aufgrund eines Lieferausfalls oder einer Lieferverzögerung – unabhängig von den Ursachen – sind ausdrücklich ausgeschlossen. DIAGARD übernimmt zudem keine Haftung für (direkte oder indirekte) Schäden, Folgeschäden oder weitere Ansprüche, die sich aus einem Lieferausfall oder Lieferverzug ergeben.

Haftungsausschluss betreffend Verfügbarkeit von Ersatzteilen: DIAGARD haftet nicht für Folgen, die entstehen, wenn für Reparaturen oder den Betrieb notwendige Ersatzteile vom Hersteller oder von Drittlieferanten nicht mehr lieferbar sind. In solchen Fällen übernimmt DIAGARD insbesondere keine Verantwortung für entstandene Schäden oder Folgekosten aufgrund von Funktionsverlust oder Einschränkungen des Systems.

Haftungsausschluss für den Verlust von Daten und Informationen: DIAGARD übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten oder Informationen, die insbesondere durch Fehlfunktionen, Systemstörungen, technische Defekte oder aufgrund von Wartungs- und Reparaturmassnahmen verloren gehen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, Daten soweit gesetzlich zulässig eigenständig zu sichern.

Haftungsausschluss für Internet-, Verbindungs- und Kommunikationsfehler: DIAGARD übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Internet-, Verbindungs- oder Kommunikationsprobleme entstehen, die zu einem Funktionsverlust oder einer Einschränkung des Systems führen. Dies schliesst auch eine allfällige Nutzung einer SIM-Karte und eines Digitalkommunikations-Moduls ein, das für die Übertragung von Notrufen und Ferndiagnosen verwendet wird.

Verantwortung des Kunden: Lieferungen und Montagen werden von DIAGARD auf Anweisung und Verantwortung des Kunden durchgeführt. Es ist am Kunden, zu prüfen, ob der Standort geeignet ist und durch die Arbeiten keine Folgeschäden verursacht werden können.

11. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist das Domizil des Kunden.

12. Datenschutz

Sämtliche Daten werden vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften verwendet. Beim Umgang mit diesen Daten werden angemessene technische und organisatorische Massnahmen getroffen, um die Daten vor unbefugtem oder widerrechtlichem Zugriff zu schützen. Es gilt die jeweils geltende Datenschutzvereinbarung gemäss Website www.diagard.ch/datenschutz

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser AGB nur teilweise unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahekommt.

14. Gerichtsstand / anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Hinwil, wobei zwingende gesetzliche Gerichtsstände vorbehalten bleiben. Der Vertrag untersteht Schweizer Recht unter Ausschluss (i) des UN-Kaufrechts (CISG) sowie (ii) unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen.

15. Urheberrechtlicher Hinweis

Die Produkte, Daten und Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Das ausschliessliche Nutzungsrecht gehört der DIAGARD AG. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der DIAGARD AG zulässig.