Allgemeine Geschäftsbedingungen der DIAGARD AG
Stand: 7. November 2024
1. Einleitung
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der DIAGARD AG (nachfolgend „DIAGARD“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der DIAGARD und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde»). Sie gelten als integrierender Bestandteil zu jedem Vertrag und für jeden Folgeauftrag. Als Kunde gilt jede natürliche und juristische Person, welche Produkte oder Dienstleistungen von DIAGARD bezieht bzw. mit dieser in einer geschäftlichen Beziehung steht.
2. Geltungsbereich und Anpassung der AGB
Verbindlichkeit: Durch die Inanspruchnahme der Produkte und Dienstleistungen erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden AGB einverstanden. Abweichende AGB des Kunden haben keine Gültigkeit und Änderungen sowie Nebenabreden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung seitens DIAGARD.
Anpassung: DIAGARD kann diese AGB jederzeit anpassen. Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.diagard.ch/agb publiziert. Eine gedruckte Ausgabe der AGB kann direkt bei DIAGARD bezogen werden. Übertragung bei Eigentümerwechsel: Der jeweilige Eigentümer der Immobilie verpflichtet sich, alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen. Geschieht dies nicht, bleibt der ursprüngliche Vertragspartner weiterhin an die Vertragspflichten gebunden.
Vertragsabschluss: Der Vertrag zwischen DIAGARD und dem Kunden kommt mit der Bestätigung des Formulars «Bestellung» oder durch schriftliche Bestätigung des Auftrags durch DIAGARD zustande.
3. Zahlungsbedingungen
Zahlungsfrist und Eigentumsvorbehalt: Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem zwischen DIAGARD und dem Kunden vereinbarten Angebot. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb der Zahlungsfrist sämtliche erbrachten Leistungen der DIAGARD zu bezahlen. Die Produkte bleiben bis zur vollen Bezahlung Eigentum von DIAGARD. Sind die Kaufgegenstände in der Wohnung des Kunden von DIAGARD bereits eingebaut worden, verpflichtet sich der Kunde zur vorbehaltlosen Rückübertragung des Eigentums, falls er mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät. Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Rückübertragung gehen zulasten des Kunden. Der Kunde ist nicht berechtigt, einen Zahlungsrückbehalt vorzunehmen.
Akontozahlung bei Grossaufträgen: Bei Aufträgen über CHF 20’000.- ist nach Auftragserteilung ein Drittel des Auftragswerts als Akontozahlung fällig.
Folgen bei Zahlungsverzug: Erfüllt der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht vollständig oder fristgerecht, werden sämtliche offenen Beträge sofort fällig. DIAGARD ist berechtigt, Lieferungen und Dienstleistungen auszusetzen und vom Vertrag zurückzutreten.
Mahngebühren und Inkasso: Ab der zweiten Mahnung wird eine Gebühr von CHF 50.- erhoben. DIAGARD behält sich das Recht vor, bei Verzug das System ohne Vorankündigung abzuschalten und das Inkasso (und entsprechende Daten) an Dritte zu übergeben.
4. Stornierung und Vertragsauflösung
Verbindlichkeit der Bestellung: Der Kunde hat das Recht, die unterzeichnete Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss schriftlich per Einschreiben zu widerrufen.
Stornierung und nachträgliche Änderung von Kunden: Sollte der Kunde nach Ablauf der Widerrufsfrist eine Stornierung oder Änderungen am Auftrag wünschen, behält sich DIAGARD das Recht vor, die bereits angefallenen Produktions- und Vorlaufkosten in Höhe von 35 % des Auftragswerts in Rechnung zu stellen.
Rücktrittsrecht bei Lieferverzögerungen: Sollte DIAGARD die vertraglich vereinbarte Leistung nicht fristgerecht erbringen können und tritt eine Verzögerung ein, steht dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Dieses Rücktrittsrecht kann jedoch frühestens acht Wochen nach dem vereinbarten Liefertermin geltend gemacht werden. Der Rücktritt muss schriftlich per Einschreiben gegenüber DIAGARD erklärt werden.
5. Montage und Service Termine
Terminvereinbarung: Montage- und Servicetermine werden zwischen DIAGARD und dem Kunden individuell vereinbart. Termine sind verbindlich.
Verschiebung von Terminen durch den Kunden: Sollte der Kunde einen vereinbarten Montage- oder Servicetermin nicht einhalten können, ist DIAGARD spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin schriftlich zu informieren.
Kosten bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen: Erfolgt die Benachrichtigung des Kunden weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Termin oder bleibt der Kunde ohne vorherige Mitteilung dem Termin fern, behält sich DIAGARD das Recht vor, die für den Termin eingeplante Arbeitszeit sowie entstandene Anfahrtskosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Wiederholungstermine: Ein neuer Termin für Montage oder Service wird in Absprache mit dem Kunden festgelegt. DIAGARD ist bemüht, zeitnah Ersatztermine anzubieten, kann jedoch keine Garantie für bestimmte Verfügbarkeiten übernehmen. Kosten für den ausgefallenen Termin sind unabhängig von der Vereinbarung eines neuen Termins zu begleichen.
Lieferumfang: Produktinformationen und Gewährleistungshinweise: Alle Angaben, die DIAGARD zu Produkten, Dienstleistungen, Gewährleistungsbestimmungen und Gewährleistungsdauer veröffentlicht, dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und sind unverbindlich. Sie stellen keine Zusicherung spezifischer Eigenschaften oder Verfügbarkeitsgarantien dar. Änderungen und Anpassungen sind jederzeit vorbehalten.
Verfügbarkeit und Einschränkungen bei der Lieferung: DIAGARD kann den Lieferumfang ändern oder Lieferungen ganz einstellen, falls ein Produkt nicht mehr produziert oder durch Drittlieferanten bereitgestellt wird.
6. Reklamationen
Meldung von Mängeln: Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte bzw. die Installation unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Mängel zu prüfen. Etwaige Reklamationen hinsichtlich fehlender oder beschädigter Produkte bzw. der Installation sind DIAGARD unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen ab Ablieferungsdatum, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Meldung eines Mangels oder Schadens nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Produkte als genehmigt.
Form und Inhalt der Reklamation: Die Reklamation muss eine detaillierte Beschreibung des Mangels oder Schadens beinhalten und gegebenenfalls durch Fotos oder andere Beweismittel unterstützt werden.
Bearbeitung der Reklamation: DIAGARD wird berechtigte und fristgerechte Reklamationen nach eigenem Ermessen durch Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Gutschrift (Kaufpreisminderung) abwickeln. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
7. Preise
Die Preisbestimmung liegt grundsätzlich unserer jeweils gültigen Preislisten zuzüglich Mehrwertsteuer zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise massgebend. Bei Aufträgen, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, behält sich DIAGARD eine Berechnung zu dem Tag der Lieferung/Leistung gültigen Listenpreis vor.
8. Garantie
Garantieumfang und Dauer: Die Garantie für die von DIAGARD gelieferten Teile beträgt 24 Monate ab Inbetriebnahme und umfasst ausschliesslich diese Teile. Austausch oder Reparatur führt zur Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer für das ersetzte Teil; in Bezug auf nicht ersetzte Teile kommt es nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer.
Leistungen im Garantiefall: Bei berechtigten Beanstandungen (d.h. im Garantiefall) entscheidet DIAGARD über kostenlosen Ersatz der schadhaften Teile, Instandstellung des Kaufgegenstandes (Nachbesserung) oder eine angemessene Kaufpreisminderung. Das Recht auf Wandelung des Kaufvertrages sowie jegliche Haftung für direkte/indirekte Schäden und (Mangel-)Folgeschäden wird ausdrücklich wegbedungen.
Ausschluss der Garantie: Gehen Mängel auf die Nichtbeachtung von Betriebs- und Unterhaltsvorschriften, unsachgemässe Behandlung, mechanische Gewalt, defekte Batterien (Verschleissteil), Entwendungen, Kriegsereignisse jeder Art, entfällt jeder Leistungsanspruch des Käufers. Die Garantie erlischt, wenn Dritte – nicht von DIAGARD autorisierte – Eingriffe oder Veränderungen oder Reparaturen am System vornehmen oder die periodische und vom Hersteller vorgeschriebene Systemwartung nicht fristgerecht durchgeführt wird. Für Mängel an Teilen wie Fenster oder Türen, die nicht von DIAGARD geliefert wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen.
9. Wartung
Regelmässige Wartungspflicht: Für den fehlerlosen Betrieb der Installation ist spätestens alle 18 Monate eine technische Wartung notwendig (so die Vorgabe des System-Herstellers). Bei Wartung wird jeweils u.a. ein Probealarm aktiv ausgelöst, die Software aktualisiert, alle relevanten Sensoren der gesicherten Fenster und Türen neu kalibriert, Batterien gewechselt und das jeweilige Data-Abo für die Übermittlung erneuert. Werden diese notwendigen Instandhaltungsarbeiten nicht fristgerecht durchgeführt, ist die Betriebssicherheit der Anlage nicht mehr gegeben.
Digitale Kommunikation und SIM-Karte: Das eingebaute Digitalkommunikations-Modul ermöglicht über die enthaltene SIM-Karte eine digitale Datenkommunikation zwischen der installierten Notruf- sowie Ferndiagnoseeinrichtung. DIAGARD stellt die SIM-Karte zur Verfügung, um einen permanenten Betrieb der Notrufeinrichtung und dessen Verbindung zu gewährleisten sowie um regelmässige Diagnosen des Systems durchführen zu können. Die SIM-Karte ist Eigentum von DIAGARD und darf nicht aus dem System entfernt werden. Verzichtet der Kunde auf die Systemwartung, wird die SIM-Karte – und damit die elektronische Telefon-Alarmierung – zwangsläufig deaktiviert und ist entsprechend nicht mehr im Betreib.
Wartungspaket: DIAGARD empfiehlt das “Sorglos Wartungspaket”, die Verlängerung der Hersteller-Garantie auf Teile und Arbeitsleistungen umfasst. Die Garantie für Rauchmelder im Rahmen dieses Pakets ist auf 10 Jahre begrenzt, da diese nach 10 Jahren ausgetauscht werden müssen.
Autorisierung zur Wartung: Die Systemwartung darf ausschliesslich von DIAGARD oder einem schriftlich von DIAGARD autorisierten Partner durchgeführt werden.
10. Haftungsauschluss
Allgemeiner Haftungsausschluss: DIAGARD schliesst jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden im Zusammenhang mit Verkauf, Lieferung, Montage, Reparatur oder der Unmöglichkeit der Leistung vollständig aus, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von DIAGARD bzw. allfälligen Hilfspersonen, Substituten oder externen Alarmzentralen/Leitstellen vor. Auch bei Vertragsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubten Handlungen ist die Haftung auf solche Fälle beschränkt. DIAGARD übernimmt keine Haftung für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die sich aus der Nutzung der Produkte oder durch Fehlfunktionen, Leistungsstörungen oder Ausfälle jeder Art ergeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz für Produktionsausfälle, Nutzungsverluste, entgangenen Gewinn, Auftragsverluste, Vermögensschäden, Regressansprüche Dritter sowie weitere mittelbare oder unmittelbare Schäden, die aus dem Betrieb oder der Verwendung der gelieferten Produkte und Dienstleistungen entstehen könnten. DIAGARD haftet insbesondere nicht für Schäden, die durch äussere Einflüsse, höhere Gewalt, insb. durch Stromausfälle oder andere technische Störungen verursacht werden. Insbesondere ist DIAGARD nicht verantwortlich für Schäden, die aufgrund von Internet-, Netzwerk- oder Kommunikationsausfällen auftreten.
Haftungsausschluss bei Fremdprodukten und nicht autorisierten Eingriffen: Die Haftung für Schäden, die durch Produkte oder Teile entstehen, die nicht von DIAGARD geliefert oder installiert wurden, ist in jedem Fall ausgeschlossen. Ebenso übernimmt DIAGARD keine Haftung für Schäden, die durch Reparaturen, Wartungen oder Modifikationen von nicht autorisierten Dritten am System entstehen. Eingriffe oder Veränderungen an DIAGARD-Produkten, die ohne schriftliche Zustimmung von DIAGARD vorgenommen werden, führen zum vollständigen Haftungsausschluss
Haftungsausschluss für Lieferausfall und Verzögerungen: Jegliche Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz aufgrund eines Lieferausfalls oder einer Lieferverzögerung – unabhängig von den Ursachen – sind ausdrücklich ausgeschlossen. DIAGARD übernimmt zudem keine Haftung für (direkte oder indirekte) Schäden, Folgeschäden oder weitere Ansprüche, die sich aus einem Lieferausfall oder Lieferverzug ergeben.
Haftungsausschluss betreffend Verfügbarkeit von Ersatzteilen: DIAGARD haftet nicht für Folgen, die entstehen, wenn für Reparaturen oder den Betrieb notwendige Ersatzteile vom Hersteller oder von Drittlieferanten nicht mehr lieferbar sind. In solchen Fällen übernimmt DIAGARD insbesondere keine Verantwortung für entstandene Schäden oder Folgekosten aufgrund von Funktionsverlust oder Einschränkungen des Systems.
Haftungsausschluss für den Verlust von Daten und Informationen: DIAGARD übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten oder Informationen, die insbesondere durch Fehlfunktionen, Systemstörungen, technische Defekte oder aufgrund von Wartungs- und Reparaturmassnahmen verloren gehen. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, Daten soweit gesetzlich zulässig eigenständig zu sichern.
Haftungsausschluss für Internet- Verbindungs- und Kommunikationsfehler: DIAGARD übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Internet-, Verbindungs- oder Kommunikationsprobleme entstehen, die zu einem Funktionsverlust oder einer Einschränkung des Systems führen. Dies schliesst auch die Nutzung der SIM-Karte und des Digitalkommunikations-Moduls ein, das für die Übertragung von Notrufen und Ferndiagnosen verwendet wird.
Verantwortung des Kunden: Lieferungen und Montagen werden von DIAGARD auf Anweisung und Verantwortung des Kunden durchgeführt. Es ist am Kunden, zu prüfen, ob der Standort geeignet ist und durch die Arbeiten keine Folgeschäden verursacht, werden können.
11. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Domizil des Käufers.
12. Datenschutz
Sämtliche Daten werden vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften verwendet. Beim Umgang mit diesen Daten werden angemessene technische und organisatorische Massnahmen getroffen, um die Daten vor unbefugtem oder widerrechtlichem Zugriff zu schützen. Es gilt die jeweils geltende Datenschutzvereinbarung gemäss Wesbite www.diagard.ch/datenschutz
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser AGB nur teilweise unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.
14. Gerichtsstand / anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Zürich, wobei zwingende gesetzliche Gerichtsstände vorbehalten bleiben. Der Vertrag untersteht Schweizer Recht unter Ausschluss (i) des UN-Kaufrechts (CISG) sowie (ii) unter Ausschluss kollusionsrechtlicher Normen.
15. Urheberrechtlicher Hinweis
Die Produkte, Daten und Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Das ausschliessliche Nutzungsrecht gehört der DIAGARD AG. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Verwendung sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der DIAGARD AG zulässig.
